Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Vollmacht Vertretung vor GerichtGratis ist eine Vollmacht für die Vertretung vor Gericht nicht wirklich. Für gewöhnlich wird so eine Vollmacht an einen Anwalt herausgegeben, der ja auch seine „Gebühren“ verlangt. Allerdings bekommt man hier meist eine Standardform für eine Vollmacht und muss dafür keine „gesonderte“ Gebühr bezahlen. Sollen von Verwandten bzw. Bekannten Unterlagen vom Gericht abgeholt oder Anträge gestellt werden, dann kann man so eine kleine Vollmacht selbst und gratis aufsetzen.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Welche Vollmacht zur Vertretung vor Gericht wird benötigt?

Die Beantwortung der Frage welche Vollmacht zur Vertretung vor Gericht benötigt wird, hängt davon ab, was Ihr Bevollmächtigter erledigen soll.

Vollmacht für eine private Person

Handelt es sich bei dem Bevollmächtigten um eine Ihnen nahestehende Person, die Unterlagen abgeben oder abholen soll, so reicht eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht aus.

Diese sollte schriftlich erteilt werden, da sie sonst von Behörde, Ämtern oder auch dem Gericht, wegen der fehlenden Beweiskraft, nicht akzeptiert wird.

Der Inhalt der Vollmacht für das Gericht

Mit dem Inhalt einer Vollmacht haben wir uns in diesem Beitrag ausführlich befasst. Kurz zusammengefasst lässt sich folgendes sagen.

Aufbau und Inhalt der Vollmacht für das Gericht

Nennen Sie sowohl sich als Vollmachtgeber als auch den Bevollmächtigten immer mit ganzem Namen sowie der Anschrift. Sie können auch Angaben zum Geburtsort und zum Geburtsdatum machen. Das senkt die Wahrscheinlichkeit einer Dopplung, vor allem bei häufig gebräuchlichen Namen.

Nenne Sei die Aufgabe Ihres Bevollmächtigten. So konkret wie irgendwie möglich. Also ein „Frau __ soll am Freitag den 30.11 Unterlagen zu dem Fall „blabla“ in meinem Namen abholen dürfen. Begrenzen Sie die Vollmacht sowohl inhaltlich als auch zeitlich. So muss die Vollmacht anschließend nicht zerstört werden, sondern wird einfach durch Zeitablauf unwirksam.

Die Unterschrift von Ihnen sollte nicht fehlen. Manchmal ist es auch sinnvoll den bevollmächtigten unterschreiben zu lassen.

Wen sollten Sie mit der Vollmacht für das Gericht beauftragen?

Wichtig ist es eine Person zu finden, der Sie vertrauen. Gerichtsakten oder Schreiben können sehr persönlich sein. Ihr Bevollmächtigter sollte also zu der verschwiegenen Gruppe Ihrer Freunde oder Familienangehörigen gehören. Mindestens genauso wichtig ist es aber, dass die Person sich die Aufgabe zutraut. Gerade ein Gericht übt auf viele Menschen Autorität aus. Das pflegen meist auch dessen Mitarbeiter. Ihr Bevollmächtigter sollte sich hier also nicht einschüchtern lassen.

Vollmacht zur Vertretung vor Gericht durch eine private Person

Diese Vorlage sollte auf Sie angepasst werden und ersetzt nicht die juristische Beratung.

Vollmacht für das Gericht
Hiermit bevollmächtige ich Herr/Frau …, Anschrift, Ort, Geburtsdatum, Geburtsort für mich folgende Dinge vor Gericht zu erledigen:
• Post abholen
• Akten einsehen
• Akten abholen
• Schriftstücke zustellen etc.

Der Bevollmächtigte ist befugt auch alle notwendigen Erklärungen aufzusetzen und zu unterzeichnen.
Diese Vollmacht ist bis zum (Datum) gültig.
Ort, Datum
(Unterschrift)
Name (ggf. Geburtsname), Vorname

Musterschreiben: Vollmacht vor Gericht für private Personen als Word Datei(rtf) zum Downloaden

Vollmacht zur Vertretung vor Gericht durch einen Anwalt

Der Anwalt wird Ihnen eine Vollmacht vorlegen, die Sie nur noch unterschreiben müssen. Sie selbst brauchen in der Regel keine eigene Vollmacht auszustellen. Wie eine solche Vollmacht aussehen kann, sehen Sie in folgendem Beispiel. Wundern Sie sich nicht. Meist ist die Anwaltliche Vollmacht weiter gefasst, als Sie es vermutet hätten. Das dient dem Zweck, dass der Anwalt wirklich in jedem Ausnahmefall vertretungsberechtigt ist. Gut für Sie und Ihren Fall.

Musterschreiben: Vollmacht zur Vertretung vor Gericht durch einen Anwalt

Verwenden Sie diese Vorlage nur nach Anpassung. Eine juristische Beratung kann in Ausnahmefällen notwendig sein.

Vollmacht

Hiermit bevollmächtige ich

(Vollmachtgeber)
Name, Vorname
Geb. Datum/Ort
Anschrift

 

(Vollmachtnehmer)

Name, Vorname
Geb. Datum/Ort
Anschrift

 

In meinem Namen folgende Anträge vor dem Amtsgericht in Sonderstadt zu stellen, sowie die notwendigen Auskünfte einzuholen und zu unterzeichnen:

Antrag auf Prozesskostenhilfe
Antrag auf Ehescheidung

Bis zum Abschluss der Angelegenheit darf der Bevollmächtigte Unterlagen in meinem Namen entgegennehmen und unterzeichnen. Jedenfalls soweit dies gesetzlich möglich ist.

 

Ort, Datum

_____________________ _______________________

(Unterschrift Vollmachtgeber) (Unterschrift Vollmachtnehmer)

Musterschreiben: Vollmacht vor Gericht für den Anwalt als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Vollmacht Vertretung vor Gericht durch Pflichtverteidiger

Wenn aus dem Wahlverteidiger der Pflichtverteidiger wird

Wie bereits oben erwähnt, braucht es für die Erteilung einer Vollmacht grundsätzlich keine Niederschrift. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch einige wenige Ausnahmen. Hierzu zählt auch die Bestellung eines Anwaltes. § 234 StPO normiert hier die Schriftform. Soweit ist das auch logisch und klar, wenn Sie zu einem Anwalt gehen und diesen beauftragen, so wird Ihnen eine Vollmacht vorgelegt und Sie unterschreiben. Aber wie sieht es bei einem Pflichtverteidiger aus? Dieser wird vom Gericht bestellt und Ihnen zur Seite gestellt. Über solch einen Fall hatte das OLG Hamm zu entscheiden.

Der Fall

Der Angeklagte hatte einen Rechtsanwalt mit seinem Fall betraut und auch die entsprechende Vollmacht unterschrieben. Da der Angeklagte die Rechnungen jedoch nicht zahlen konnte, wurde der gleiche Anwalt als Pflichtverteidiger berufen. Für die Pflichtverteidigung wurde keine Vollmacht erteilt.

Die Entscheidung des Gerichts zur Vollmacht eines Anwaltes

Das Gericht rügte dies und bekam recht. Da es sich nicht mehr um eine Wahlverteidigung handelte, musste eine neue Vollmacht ausgestellt werden. Dies war nicht geschehen, mit der Konsequenz, dass der Anwalt als nicht bevollmächtigt galt. Er konnte den Mandanten nicht vor Gericht vertreten.