Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Vollmacht schreibenBeim Schreiben einer Vollmacht sollte man immer auch daran denken, dass es sich im weiteren Sinne auch um einen Vertrag handelt. Grundsätzlich können Verträge zwar völlig frei gestaltet werden, so wie es sich die Vertragspartner wünschen. Trotzdem kann es gelegentlich vorkommen, dass „Vereinbarungen“ getroffen werden, die man besser noch einmal überprüfen sollte. Besonders wenn man z.B. eine Haftungsfreizeichnung für den Vertreter (Bevollmächtigten) oder ein Vertragsstrafen Versprechen in so eine Vollmacht einbaut, sollte man sich unbedingt noch das AGBG ansehen.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Unter Umständen unterliegen solche Klauseln besonderen Regelungen und man muss sie nach gewissen gesetzlichen Vorschriften und Gesetzen in eine Vollmacht einfügen. In solchen Fällen ist es immer auch sinnvoll einen Anwalt in die Gestaltung der Vollmacht einzubinden.
Eine Vollmacht kann man immer auch in verschiedenen „Variationen“ schreiben.

Dabei unterscheidet man folgende Arten einer Vollmacht:
1.) Die Vollmacht nach Umfang: Eine Vollmacht nach „Umfang“ kann eine Erlaubnis sein, ein einziges bestimmtes Geschäft auszuführen, aber auch eine Generalvollmacht darstellen. Mit „Umfang“ ist hier der Umfang an Befugnissen gemeint, der dem Vertreter (Bevollmächtigten) eingeräumt wird. Bsp.: Generalvollmacht, Gattungs-Vollmacht, Sondervollmacht.
2.) Vollmacht nach der Person des Bevollmächtigten: Dabei richtet sich die Vollmacht nach der bzw. den Personen an die eine Vollmacht vergeben wird. Bsp. Haupt- und Untervollmacht: Hier ist ein „Hauptbevollmächtigter“ auch berechtigt „Untervollmachten“ im Namen des Vollmachtgebers zu erstellen. Bsp. Gesamt- / Einzelvollmacht: Gibt es mehrere Bevollmächtigte, kann eine Vollmacht für alle gemeinsam erstellt werden oder auch eine einzelne Vollmacht für jeden Bevollmächtigten, die als Teil einer „Vertragsreihe“ aufgesetzt werden.
Was man immer beim Schreiben einer Vollmacht berücksichtigen sollte, ist die „Wichtigkeit“ einer Angelegenheit. Je wichtiger eine bestimmte Vertretung ist, desto sinnvoller ist es auch sich mit Anwälten zu beraten, bevor man so eine Vollmacht unterschreibt. Im persönlichen aber auch geschäftlichen Bereich gilt das vor allem für die Generalvollmachten.

 

So erstellen Sie eine einwandfreie Vollmacht

Sie wollen eine einwandfreie Vollmacht erstellen. Dann hängt das davon ab, für welchen Zweck die Vollmacht erteilt wird. Grundsätzlich unterliegt sie keiner Formvorschrift. Es ist jedoch davon abzuraten, die Vollmacht nur mündlich zu erteilen, denn es fehlt dann meist an einer Beweisbarkeit über die Vertretereigenschaft. Weiterhin sind Sie auch inhaltlich weitestgehend unbeschränkt. Lediglich bei speziellen Gesellschaftsvertretungen, sowie in einigen Teilen des Handelsrechts gibt es konkrete Ansprüche an den Inhalt und die Form. Demnach lassen sich grundsätzlich zunächst zwei Formen unterscheiden.
Die private Vollmacht sowie die geschäftliche Vollmachtserteilung. Dass es bei der geschäftlichen Vollmacht einiges zu beachten gibt, werden Sie wissen. Aber auch eine privat ausgestellte Vollmacht birgt einige Fallstricke. So sollte die Vollmacht nicht zu kurz ausfallen. Wird sie zu allgemein formuliert, besteht die Gefahr, dass sie Befugnisse enthält, die für die Durchführung des geplanten Geschäfts durch den Bevollmächtigten nicht ausreichen sind. Manchmal ist das zu besorgende Geschäft zu pauschal angegeben. Mit unseren Vollmachten vermeiden Sie diesen Fehler. Natürlich ist aber auch danach zu schauen, um welche Art von Geschäft es sich handelt. Soll der Bevollmächtigte ein Paket bei der Post für Sie abholen, braucht es tatsächlich nicht vieler Worte. Soll der Bevollmächtigte hingegen ein Auto für Sie erwerben, so sollte in der Vollmacht genau geregelt sein, wie hoch der Preis des Fahrzeuges sein darf, wie alt es maximal sein sollte oder wie viel Leistung Sie von dem neuen Fahrzeug erwarten. Hier empfiehlt es sich die wichtigsten Parameter nummerisch in die Vollmacht mit aufzunehmen. Diese Vollmacht kann dann folgendermaßen aussehen:

 

Musterschreiben: ausführliche Vollmacht

Hinweis: Das hier zur Verfügung gestellte Musterschreiben muss individuell angepasst werden und ersetzt nicht die anwaltliche Beratung.

Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten

 

Ich, (Name, Geburtsdatum, Geburtsort)
bevollmächtige hiermit Herrn/ Frau (Name, Geburtsdatum, Geburtsort)
ein Kraftfahrzeug in meinem Namen zu erwerben.
Das Fahrzeug sollte folgende Parameter aufweisen:

Fabrikat:

Modell:

Maximaler Kaufpreis:

Maximaler Kilometerstand:

Minimale/ maximale PS:

Gewünschte Farben/ unerwünschte Farben:

Ausstattungsmerkmale:

Sonstige Regelungen:

Mein Bevollmächtigter ist befähigt, alle hierzu erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.
Diese Vollmacht erlischt nach dem erfolgen Kauf eines wie oben beschriebenen Fahrzeugs, spätestens aber am __.__.20__.

 

Datum, Ort

_____________

Unterschrift
(Vollmachtgeber)

Musterschreiben: ausführliche Vollmacht als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Bestimmte Zwecke –eigene Vorschriften

Bestimmte Zwecke haben eigene Vorschriften bei der Erstellung einer Vollmacht. So müssen Sie eine Vollmacht, die für den Erwerb oder den Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks gedacht ist, notariell Beurkunden lassen. Andernfalls scheitert das Geschäft an dieser Formvorschrift.
Auch weigern sich einige Finanzinstitute Vollmachten anzuerkennen, die nicht durch Vordrucke von ihnen erstellt wurde. Das ist möglich, wenn sich in den AGB´s dieser Finanzinstitute entsprechende Bedingungen finden lassen.
Auch im Gesellschaftsrecht gibt es je nach Gesellschaftsvertrag bestimmte Vorgaben, die erfüllt sein müssen um eine Vollmacht wirksam erstellen zu können. Eine Vollmacht für eine GmbH Gründungen muss ebenfalls notariell beurkundet werden.

 

Fazit:

Die Vollmachtserteilung ist im Grunde reine Vertrauenssache. Stellen Sie jemandem eine Vollmacht aus, dem Sie zu 100% vertrauen können, sollten Sie dennoch Vorkehrungen treffen, das damit möglichst wenig Missbrauch geschehen kann.
Je nach Art der Vollmacht, sollten Sie genau schauen, welche Formulierungen Sie für die Vollmacht verwenden. Bei Zweifeln erkundigen Sie sich bei einem Anwalt darüber, ob Ihre Vollmacht zu ausgestellt werden kann. Das gilt ins besonders je schwieriger oder finanziell belastender eine Fehlformulierung sein kann. Denn, die von Ihrem Bevollmächtigten abgegebene Erklärung wirkt für und gegen Sie. Eine schlecht formulierte oder zu weit ausgestellte Vollmacht kann Ihnen unter Umständen erheblichen Schaden zufügen.