Aktualisiert am 2. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Die folgende Vorlage wurde rechtlich geprüft und gründlich von Fachleuten gegengelesen, um sicherzustellen, dass sie alle wichtigen Aspekte einer Gesundheitsvollmacht berücksichtigt. Nutzen Sie diese Vorlage, um eine rechtssichere Gesundheitsvollmacht zu erstellen.

*Vollmachtgeber:
Name: _______
Anschrift: _______

Bevollmächtigter:
Name: _______
Anschrift: _______

hiermit erteile ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am _______ in _______ und wohnhaft in _______ (nachfolgend „Vollmachtgeber“ genannt), dem/der [Name des Bevollmächtigten], geboren am _______ in _______ und wohnhaft in _______ (nachfolgend „Bevollmächtigter“ genannt), die Vollmacht, mich in allen gesundheitlichen Angelegenheiten zu vertreten, falls ich aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen Gründen nicht mehr in der Lage sein sollte, meine eigenen Angelegenheiten zu regeln.

Umfang der Vollmacht:
Der Bevollmächtigte ist berechtigt, folgende Handlungen in meinem Namen vorzunehmen:

  • Gesundheitsfürsorge: Entscheidungen über medizinische Behandlungen und Maßnahmen, einschließlich Operationen, Medikamentenvergabe und anderen medizinischen Eingriffen.
  • Krankenhausaufenthalte: Zustimmung zu Krankenhausaufenthalten, Operationen und sonstigen medizinischen Eingriffen.
  • Pflege und Betreuung: Entscheidungen über Art, Ort und Umfang der Pflege und Betreuung, einschließlich der Auswahl von Pflegeeinrichtungen.
  • Zugang zu medizinischen Unterlagen: Einsichtnahme und Verwaltung meiner medizinischen Unterlagen und Gesundheitsdaten.
  • Korrespondenz: Führen der notwendigen Korrespondenz mit Ärzten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und anderen Gesundheitsdienstleistern.

Diese Vollmacht ist ab dem _______ gültig und bleibt bis auf Widerruf bestehen. Ein Widerruf der Vollmacht ist jederzeit möglich und bedarf der Schriftform.

Ort, Datum: _______

Unterschrift Vollmachtgeber: _____________________

Unterschrift Bevollmächtigter: _____________________*

Die Gesundheitsvollmacht für sich alleine, ist gar nicht mal so sehr bekannt. Trotzdem wird sie als Teil einer Patientenverfügung sehr oft aufgesetzt. Der Unterschied zu einer Patientenverfügung ist aber, dass man nicht nur seinen „Willen“ äußert und hofft, dass er berücksichtigt wird, sondern, dass man eine oder mehrere Personen damit beauftragt, im Notfall den eigenen Willen bei der Behandlung durchzusetzen. Wichtig ist auch, dass man beim Formulieren so einer Vollmacht immer daran denkt, auch heikle Situationen zu berücksichtigen und den eigenen Willen dazu möglichst deutlich zu formulieren.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Warum eine Gesundheitsvollmacht?

Gerade im Hinblick auf Vorsorge Vollmachten gibt es eine Vielzahl von Begriffen die herumschwirren. Eine, mit der eher wenige in Berührung kommen, ist die Gesundheitsvollmacht. Was genau ist das? Mit der Gesundheitsvollmacht bestimmen Sie „wer“ Entscheidungen für Sie treffen darf, wenn Sie es nicht mehr können. Die in der Gesundheitsvollmacht bestimmte Person ist juristisch gesehen, eine Person, die in allen Angelegenheiten Ihrer Gesundheit (meist jedoch mehr Ihrer Krankheit) Entscheidungen trifft. Die Gesundheitsfürsorge über eine andere Person wird, falls es keine entsprechenden Regelungen von Ihnen gibt, durch das Betreuungsgericht festgelegt. Anders als viele vermuten wird als Betreuer aber nicht immer ein naher Verwandter genommen. Berufsbetreuer oder ehrenamtliche Betreuer kommen ebenso in Frage. Wer letztlich zu Ihrem Betreuer ernannt wird, obliegt einzig dem Richter. Dem können Sie durch eine Gesundheitsvollmacht im Besonderen oder durch eine Betreuungsvollmacht bzw. Vorsorgevollmacht im Allgemeinen vorbeugen.

Braucht es zusätzlich eine Patientenverfügung?

Wenn Sie denn eine Gesundheitsvollmacht wirksam erstellt haben, braucht es dann eigentlich noch eine Patientenverfügung? Grundsätzlich schon. Die Gesundheitsvollmacht sagt, wer Entscheidungen über Ihre Behandlung treffen darf. Die Patientenverfügung bestimmt, was gemacht werden kann, soll und darf. Auch Ihr Betreuer im Rahmen der Gesundheitsvollmacht ist an diese Bestimmungen gebunden und entscheidet nur dann, wenn Sie keine (eindeutige) Regelung getroffen haben. Weiteres dazu erfahren Sie in dem Beitrag zur Patientenvollmacht.

Gesundheitsvollmacht versus Vorsorgevollmacht

Braucht es eigentlich eine Gesundheitsvollmacht, wenn doch eine Vorsorgevollmacht erstellt wird. Grundsätzlich nein. Die Gesundheitsfürsorge kann auch in der Vorsorgevollmacht geregelt werden. Denn die Vorsorgevollmacht regelt:

  • den Gesundheitsbereich
  • den finanziellen Bereich
  • den persönlichen Bereich

Man kann, muss aber nicht für jeden Bereich die gleiche Person bevollmächtigen. Wollen Sie das nicht, so ist es sinnvoll die Gesundheitsvollmacht separat zur Vorsorgevollmacht zu erstellen. Außerdem ist es übersichtlicher. Die Vorsorgevollmacht soll so viele verschiedene Lebensbereiche regeln, dass die Vollmacht selbst gut und gerne 10 oder mehr Seiten aufweist. Bis man sich dann zum richtigen Bereich, auf der richtigen Seite durchgearbeitet hat, kann es also dauern. Ist die Gesundheitsvollmacht, vielleicht auch in Kombination mit der Patientenverfügung separat erteilt worden, ersparen Sie sich die Suche.
Auch erleichtert es die Erstellung. Sie widmen sich dann nämlich tatsächlich nur diesem Teilbereich Ihres Lebens. Sie können sich ganz darauf fokussieren. Müssen hier nicht zwischen den verschiedenen anderen Bereichen abwägen. In der Praxis hat sich dieses Vorgehen bewährt.

 

Gesundheitsvollmacht

Hinweis: Das hier zur Verfügung gestellte Musterschreiben muss individuell angepasst werden und ersetzt nicht die anwaltliche Beratung.

Gesundheitsvollmacht
Hiermit bevollmächtige ich

Vollmachtgeber
Name, Vorname
Anschrift
Ort

 

folgende Personen meinen Willen vor Ärzten, Behörden und medizinischen Entscheidungen zu vertreten, sofern ich nicht selbst dazu in der Lage bin:
Vollmachtnehmer 1
Vollmachtnehmer 2
Vollmachtnehmer 3
Die Vollmacht wird in folgendem Umfang erteilt:
Den Vollmachtnehmern ist es in vollem Umfang gestattet Einsicht in Krankenakten zu nehmen.
Behandelnde Ärzte werden gegenüber den Bevollmächtigten der Schweigepflicht entbunden.
In folgenden Situationen sollen die Bevollmächtigten die angegebenen Anweisungen/ Haltungen vertreten: a)…, b)…., c)….
Die Bevollmächtigten sind gemeinsam befugt, tätig zu werden. Ist ein Bevollmächtigter nicht in der Lage die Aufgaben wahrzunehmen, sind die verbleibenden Bevollmächtigten alleine befugt.
Die Erteilung von Untervollmachten an dritte Vertreter meiner Person ist nicht gestattet.
Gültig ist die Vollmacht bis auf Widerruf.

 

 

Ort, Datum

_________________

(Unterschrift)
Name, Vorname

Musterschreiben: Gesundheitsvollmacht als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Bestandteile der Gesundheitsvollmacht

Wie oben geschildert geht es bei der Gesundheitsvollmacht darum, jemanden zu bestimmen, der Entscheidungen für einen trifft, wenn man es selbst nicht (mehr) kann. Wichtig in diesem Zusammenhang ist ebenfalls die Patientenverfügung. Ein weiterer wichtiger Punkt, ist die Aufsicht bzw. die Aufsichtspflicht. Diese wird ebenfalls durch Vollmacht auf jemanden übertragen. Was das juristisch bedeutet, worauf dabei zu achten ist und wo Sie genau hinsehen müssen bei der Vollmachtserteilung, erfahren Sie in den Beiträgen zur Aufsicht und Aufsichtspflicht.

Für die Gesundheitsvollmacht ist es nie zu früh

Gerade jüngere Menschen schieben den Gedanken weit von sich, jemals in die Situation zu kommen, eine Gesundheitsvollmacht zu benötigen. Das ist „was für Alte und Gebrechliche“. Sie täuschen sich. Die Notwendigkeit einer Betreuung im Gesundheitsbereich kann schon durch einen unscheinbaren Unfall entstehen. Denn die Gesundheitsvollmacht gilt nicht nur im Falle einer dauerhaften Geschäftsunfähigkeit, sondern auch bei einer kurzfristigen und vorübergehenden Geschäftsunfähigkeit. Stellen Sie sich vor, Sie sind aufgrund eines Unfalls bewusstlos. Wer trifft dann Ihre Entscheidungen? Ein Gericht. Wollen Sie das? Falls nicht, erstellen Sie jetzt eine Gesundheitsvollmacht. Dafür ist es nie zu früh, oft aber zu spät.

Umfang der Gesundheitsvollmacht

Liegt zur Gesundheitsvollmacht auch eine Patientenverfügung bei, so ist der Bevollmächtigte an den Willen des Vollmachtgebers zu jeder Zeit gebunden. Ein Entscheidungsspielraum gibt es nur, wenn der Wille des Betroffen nicht klar erkennbar ist oder gänzlich fehlt. Dann trifft der Bevollmächtigte alle Entscheidungen. Aber: Sieht der behandelnde Arzt die Entscheidung als falsch an oder glaubt er, dass der Betroffene eine andere Entscheidung bevorzugen würde, so wird das Betreuungsgericht gerufen und die Frage wird von diesem entschieden.